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Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Der Bundesrat hat beschlossen, die EU Richtlinie in der Schweiz wie in den meisten Ländern Europas umzusetzen. So gelten für die Schweizer Fahrer/innen die gleichen Voraussetzungen wie für deren Kolleginnen und Kollegen in den EU Staaten. Der Bundesrat hat deshalb am 15. Juni 2007 die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern zum Personen- und Gütertransport auf der Strasse, die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV), verabschiedet.

Externe Seite: Fedlex Die Publikationsplattform des Bundes
Chauffeurzulassungsverordnung (CZV)

Ausnahmen nach Artikel 3 CZV: PDF Download

Themenbereiche

  • Strassenverkehrsvorschriften
  • Fahrzeugtechnik
  • Fahrzeug lenken
  • Güter transportieren
  • Personen transportieren
  • Verantworung der Fahrer:In
  • Ausserordentliche Situationen

CZV Revision

Mit der Revision der CZV im Jahr 2022 wurden die Handlungskompetenzen in allgemeiner Form neu in die Verordnung integriert und verschiedene im Anhang der Verordnung aufgelistete Inhalte ergänzt. So sind nun zum Beispiel technische Neuheiten wie Assistenzsysteme erwähnt. Gleichzeitig wurden aber auch bestimmte Kompetenzen der Fahrer/innen überflüssig (z.B. Beleuchtungskörper wechseln, Batterien überbrücken) oder zu spezialisierten Fachkräften verschoben (z.B. Abschleppdienste). In beiden Fällen müssen die Fahrer/innen heute nicht mehr selbst Hand anlegen, sondern vielmehr wissen, wo und wie sie die nötige Unterstützung organisieren können.

Leitidee

Das Strassenverkehrsrecht muss laufend Erkenntnissen der Unfallverhütung, neuen technischen Entwicklungen oder internationalen Vorschriften angepasst werden. Als Berufsfahrer/in ist es notwendig, neue und geänderte Vorschriften zu kennen.

Wissen vermitteln

  • Fachlich kognitive Lernziel
  • Methodisch kognitive Lernziele
  • Personale affektive Lernzile
  • Sozial affektive Lernziele

6.3 Weiterbildungspflicht

Leitidee

Mit dem Erwerb des Fähigkeitsausweises ist eine Weiterbildungspflicht verbunden. Davon sind
auch die Fahrer/innen betroffen, die am 01.09.09 bereits einen Lernfahrausweis oder
Führerausweis der entsprechenden Kategorien besassen und somit den Fähigkeitsausweis
prüfungsfrei erhielten. Gerade bei dieser grossen Gruppe besteht möglicherweise ein
Nachholbedarf.

Wissen vermitteln

Die Fahrer/innen nennen die Einzelheiten der
Weiterbildungspflicht bzw. wo sie sich über
entsprechende Kursangebote informieren
können (K1). Sie beschreiben die Folgen bei Nichterfüllung der Weiterbildungspflicht (K2).

Die Fahrer/innen nennen die Einzelheiten der
Weiterbildungspflicht bzw. wo sie sich über
entsprechende Kursangebote informieren
können (K1).
Sie beschreiben die Folgen bei Nichterfüllung
der Weiterbildungspflicht (K2).

2.1 Sicherheitsausstattung

 

Leitidee

Wer ein Fahrzeug sicher führen, den Verschleiss und den Treibstoffverbrauch möglichst
geringhalten und Fehlfunktionen vorbeugen will, muss die technischen Merkmale und die
Funktionsweise der Sicherheitsausstattung kennen, ebenso die verschiedenen je nach Fahrzeug
unterschiedlichen technischen Optionen.

Wissen vermitteln

  • Fachlich kognitive Lernziel
  • Methodisch kognitive Lernziele
  • Personale affektive Lernzile

2.2 Kontrollen und Wartung

Leitidee
Sicherheitskontrollen sind Gegenstand der fahrerischen Grundausbildung und bilden einen festen Bestandteil des Berufsalltages, dies trotz immer besserer Fahrzeugtechnik und geringerer Pannenanfälligkeit. Zum sicheren und Ressourcen schonenden Betrieb des Fahrzeugs gehört auch die Kenntnis der Anzeigen am Armaturenbrett, der Sicherheitsvorschriften sowie der nötigen Massnahmen, falls Störungen angezeigt werden.

Wissen vermitteln

  • Fachlich kognitive Lernziel
  • Methodisch kognitive Lernziele
  • Personale affektive Lernzile
  • Sozial affektive Lernziele

2.5 Elektrische Anlage

Leitidee
Mit Grundkenntnissen über die elektrische Anlage insbesondere im Zusammenhang mit der
Beleuchtung und der Batterie können Fahrer/innen kleine Defekte selbst beheben oder Batterien
zum Überbrücken richtig verbinden.

Wissen vermitteln

  • Fachlich kognitive Lernziel
  • Personale affektive Lernzile

Ein Auszug aus: Katalog der Handlungskompetenzen und Lernziele für Lenker/innen schwerer Motorfahrzeuge.
Genehmigt von der Kommission Qualitätssicherung sowie der Bildungskommission im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA)
Bern – 7. September 2023
Quelle: cambus.chKompetenzenkatalog

G

Die Lüscher Fahrschule und Transport AG wurde am 30.12.1977 gegründet. In der zweiten Generation bilden wir seit 25.6.2001 professionell und mit Freude LKW und Car Fahrer:Innen aus. Unser Ziel ist es, Profis auf der Strasse zu haben welche sich ihrer Verantwortung bewusst sind.

Deswegen gründeten wir am 30.7.2010 eine der ersten CZV Aus und Weiterbildungsstätten in der Region.

Gerne übernehmen wir für sie oder ihre Firma die komplette CZV Aus- und Weiterbildung damit jeder Fahrer immer im Besitze eines gültigen Fähigkeitsausweises bleibt und immer auf dem aktuellen Stand ist.

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